Ein auch für unseren Ort interessanter Vortrag von A. Sladek (EWS) behandelte die demnächst gemäß EU-Recht gleichrangig zu behandelnden Energiegemeinschaften. Hierbei geht es darum, lokal erzeugten Strom aus Erneuerbaren Energien (insbesondere PV-Anlagen) zu einem möglichst hohen Anteil schon durch Bürger*innen vor Ort zu verbrauchen. Dafür können sich Energiegemeinschaften selbständig bilden, ohne dass sie diskriminierenden oder unverhältnismäßigen Verfahren und Abgaben, Umlagen oder Gebühren unterworfen sind. Damit könnte der Strom aus PV-Altanlagen (ohne EEG-Vergütung) oder aus solchen mit geringer Vergütung zu einem angemessenem Strompreis verkauft werden. Umgekehrt würden die Bürger*innen aus der Energiegemeinschaft Strom zu einem niedrigeren Preis kaufen können als er sonst bei Energielieferanten üblich wäre. Der Strom, der nicht innerhalb der Energiegemeinschaft erzeugt werden kann, kann von dieser einfach von einem (Ökostrom-)Energielieferanten dazugekauft werden. Weiterhin sorgt der neue EU-Rechtsrahmen dafür, dass die Energiegemeinschaft die für sie notwendigen Geschäftsbeziehungen eingehen kann, ohne als vollwertiger Energielieferant auftreten zu müssen. Es sei in diesem Zusammenhang laut Sladek falsch zu argumentieren, es spiele keine entscheidende Rolle, wo der Strom erzeugt und wo verbraucht wird. Die Offshore-Windparks, die mit hunderten Kilometern neuer Übertragungsnetzleitungen an den Süden angebunden werden, sind in vielerlei Hinsicht nachteiliger als lokale Energiegemeinschaften. (S.M.)