Alle Erzeugeranlagen und Stromspeicher .müssen im zentralen Marktstammdatenregister registriert werden. Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 31.01.2019 müssen bis zum 31.01.2021 registriert sein. Bei fehlender Registrierung ist der Netzbetreiber verpflichtet, Vergütungszahlungen einzubehalten. Außerdem kann die Bundesnetzagentur unabhängig vom Netzbetreiber Bußgelder verhängen. Ersparen sie sich Ärger und finanzielle Nachteile. (RS)