Was kommt nach dem EEG? Bei seiner Einführung sorgte das Erneuerbare-Energien-Gesetz für einen Boom der damals noch teuren Stromerzeugung durch Photovoltaik (PV). Durch eine feste Vergütung der erzeugten Kilowattstunden über 20 Jahre hinweg konnten auch viele Bürger*innen von der Anschaffung einer eigenen PV-Anlage überzeugt werden. Doch Anfang 2021 läuft der Förderzeitraum für die ersten dieser Anlagen ab, (und viele Anlagen werden in den nächsten Jahren folgen). Die Besitzer*innen einer «ausgeförderten» Photovoltaik-Anlage stehen nun vor der Wahl, wie sie weiter verfahren wollen: die Solarzellen gegen leistungsfähigere modernere austauschen (Repowering), ihren Strom zum Marktwert weiter einspeisen, oder komplett auf Eigenverbrauch umrüsten?
Hier setzt das Angebot unseres Kooperationspartners, der EWS, an: 250 Betreiber*innen von Ü20-PV-Kleinanlagen bis 100 kWp können zu Stromlieferanten der EWS werden. Das Angebot richtet sich an Volleinspeiser wie auch an Haushalte mit Motivation zum Eigenverbrauch. Über einen Zeitraum von drei Jahren garantieren die EWS eine feste Vergütung pro kWh. Diese liegt bei Kleinanlagen bis 15 kWp bei 6 ct; für Anlagen zwischen 15 und 100 kWp bei 5 ct/kWh. Damit liegt sie über dem derzeitigen Marktwert von 2-4 ct/kWh. Der aufgenommene Ökostrom trägt zur Versorgung aller Stromkund*innen bei. (RS)