Am 14. Juni haben die Unterhändler von Rat, Kommission und Parlament in Brüssel einen Kompromiss für die neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie für Europa verkündet. Nun ist ein Meilenstein erreicht: Europas Energie-Aktive mit Sonnendach bekommen explizit das Recht, bis zu einer Anlagengröße von 25 kWp abgabenfrei Strom zu verbrauchen und zu speichern. Zudem werden sie berechtigt, zu fairen Konditionen mit Nachbarn Strom zu handeln.
Europa definiert damit erstmals ein konkretes Recht auf Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien. Bürgerenergie-Akteure werden erstmals als das anerkannt, was sie sind: Ein integraler Bestandteil des Energiesystems. In vielen Ländern Europas wird damit der erneuerbare Eigenverbrauch erstmals ermöglicht. Und auch für Deutschland bringt das Paket erhebliche Verbesserungen: Die ab 10 kW Anlagengröße fällige „Sonnensteuer“ in Deutschland wird zurückgedrängt und gilt erst für Anlagen ab 25 kW. Die Tür für Bürgerstromhandel und die Entwicklungen von Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften wird aufgestoßen.
Pachtmodelle für Solaranlagen werden erleichtert und ebenfalls bis 25 kWp von Abgaben befreit. Und es gibt erstmals eine europaweite Definition von Bürgerenergiegesellschaften. Vieles wird zwar von der konkreten Umsetzung in deutsches Recht abhängen. Weitere Kämpfe mit der Energiepolitik des Bundeswirtschaftsministeriums werden anstehen, und es ist Skepsis geboten. Aber fest steht ohne Zweifel: Wir können einen großen Sieg für die Bürgerenergie in ganz Europa feiern.
(Quelle: Newsletter des Bündnis Bürgerenergie (BBEn) e.V. vom 15.06.2018).
Auch wir Edingen-Neckarhausener Ökostromer freuen uns, denn wir befürworten den dezentralen Ausbau der Energieversorgung in Bürgerhand. Die Energiewende darf nicht zurück in die Hände von rein profitorientierten Energiekonzernen gelegt werden. (RS)