Hunderttausende Stromkundinnen und -kunden erhielten in diesen Wochen Post von ihren Versorgern. Mindestens 240 Anbieter erhöhen zum Jahreswechsel ihre Preise. Laut Gesetz müssen sie die Kundschaft erstens darüber informieren. Zweitens müssen sie auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen, das die Kundschaft wegen der Preiserhöhung zusteht. Doch viele Anbieter scheuen es, diese Botschaft offen zu verkünden. Stattdessen versuchen sie, der Kundschaft die Verteuerung mithilfe von Tricks unterzujubeln. Zwei Beispiele:
Ein Versorger schickt einen vermeintlichen Werbebrief. Irgendwo in der Mitte steht dann unauffällig die entscheidende Zeile: „Zum 01.04.2016 berechnet sich Ihr Tarif…“
Andere Versorger machen es den Kundinnen und Kunden noch schwerer. Sie verschicken eine E-Mail mit der Mitteilung: „Wir haben in Ihrem Online-Portal zum Vertragskonto ein neues Dokument für Sie zur Verfügung gestellt.“ Man muss sich also erst umständlich einloggen, um sich dann durch ein zweiseitiges, eng bedrucktes Schreiben zu kämpfen. Der Schlüsselsatz verbirgt sich auf Seite 2: „Daher beträgt Ihr Arbeitspreis ab dem 17.10.2016 XXX Cent/kWh.“ Rechnet man nach, findet man heraus: 13 % Preiserhöhung.
Es gibt bereits Klagen gegen diese Praxis. Das Landgericht Düsseldorf sieht in den Mails eine unzulässige Verschleierung. Der Versorger hat Berufung eingelegt, in Kürze entscheidet das Oberlandesgericht.
„Zeit für Advent“-Veranstaltung, Mittwoch 14.12, 19:00 vor dem Freizeitbad in Neckarhausen.
Wir erzählen eine spannungsgeladene Adventsgeschichte, Sie selbst erzeugen Licht durch Muskelkraft und anschließend treffen wir uns im Bistro Azzurro zu einem lockeren Gedankenaustausch.